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   BVerwG, 30.04.1965 - VII C 96.64   

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https://dejure.org/1965,2268
BVerwG, 30.04.1965 - VII C 96.64 (https://dejure.org/1965,2268)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1965 - VII C 96.64 (https://dejure.org/1965,2268)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1965 - VII C 96.64 (https://dejure.org/1965,2268)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.05.1961 - VII C 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1965 - VII C 96.64
    Jede Partei hat die Möglichkeit, sich durch Einsichtnahme in diese Liste über die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung zu orientieren (vgl. auch zur Einsicht in Schöffenlisten - BVerwGE 12, 261 -).
  • BVerwG, 26.06.1964 - VII C 150.63

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ordnungsgemäße Erhebung der Rüge der nicht

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1965 - VII C 96.64
    Mit der Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 133 Ziff. 1 VwGO) ordnungsmäßig erhoben ist, hat sich der Senat bereits in seinemBeschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG VII C 150.63 - (GewArch. 1964 S. 264) befaßt.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß eine Besetzungsrüge nur dann zulässig vorgebracht ist, wenn der Revisionskläger die nach seiner Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht die Beurteilung ermöglichen (s. etwa den Beschluß vom 2. April 1980 - BVerwG 9 C 56.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 53 S. 19; ferner BFH, Urteil vom 30. Oktober 1974 - I R 40/72 - BFHE 114, 85 [86]); das erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung, die auch einschließen muß, daß ein zur Mitwirkung berufener, tatsächlich aber nicht herangezogener Richter nicht verhindert war (vgl. Beschlüsse vom 30. April 1965 - BVerwG VII C 96.64 - S. 3 und vom 6. November 1968 - BVerwG IV B 47.68 - S. 6).

    Der Kläger hätte weitergehende Erkundigungen einziehen (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 83.79 - S. 8 und Beschluß vom 26. März 1982 - BVerwG 9 CB 1019.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 36 S. 9 [10]) und auf der Grundlage ihm erteilter Auskünfte bzw. zugänglich gemachter Urkunden zu den Einzelheiten der Vertretung Stellung nehmen müssen (vgl. die Beschlüsse vom 30. April 1965 - BVerwG VII C 96.64 - S. 3 und vom 26. März 1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Die allgemeine Behauptung, bestimmte - auch namentlich genannte - ehrenamtliche Richter hätten am Verfahren nicht mitwirken dürfen, genügt nicht (vgl.Beschluß vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 96.64 - mit Bezugnahme aufBeschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 14]); denn mit ihr wird im wesentlichen nur die allgemeine Behauptung, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, wiederholt.
  • BVerwG, 21.09.1981 - 9 C 935.80

    Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts -

    Die allgemeine Behauptung, bestimmte - auch namentlich genannte - ehrenamtliche Richter hätten am Verfahren nicht mitwirken dürfen, genügt nicht (vgl. Beschluß vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 96.64 - mit Bezugnahme auf Beschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150, 63 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 14]); denn mit ihr wird im wesentlichen nur die allgemeine Behauptung, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, wiederholt.
  • BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80

    Ausgestaltung des Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Die allgemeine Behauptung, bestimmte - auch namentlich genannte - ehrenamtliche Richter hätten am Verfahren nicht mitwirken dürfen, genügt nicht (vgl. Beschluß vom 30. April 1965 - BVerwG 7 C 96.64 - mit Bezugnahme auf Beschluß vom 26. Juni 1964 - BVerwG 7 C 150.63 - [Buchholz 310 139 VwGO Nr. 14]); denn mit ihr wird im wesentlichen nur die allgemeine Behauptung, des Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, wiederholt.
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